Sonderprojekt „Tirol zualosen – Musikantenhoangarte“
Ihr möchtet einen Musikantenhoangart in eurem Lieblingswirtshaus
mit Volksmusik– und Gesangsgruppen organisieren? Das ist ab sofort wieder über das Sonderprojekt „Tirol zualosen-Musikantenhoangart“ möglich.
In dieser Sonderausschreibung sind Tiroler Gastronomiebetriebe (Wirtshaus, Alm o.ä.) und OrganisatorInnen von Musikantenhoangarten eingeladen, in Zusammenarbeit mit dem TVM diese Tradition wieder aufleben zu lassen.
Hier ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen:
Aktionszeitraum: 01. Mai – 31. Dezember 2023
– Traditionelle, authentische Volksmusik, Volksgesang sowie Tanzlmusig/Weisenbläser
– Max. 1x monatlich
– Meldefrist im TVM-Büro spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung
ACHTUNG: Geplante Musikantenhoangarte im Zeitraum vom 30. Juli – 15. September müssen bis spätestens 15. Juli dem TVM-Büro gemeldet werden, da wir vom 20. Juli bis Ende August BETRIEBSURLAUB haben!
– Mindestens 3 – max. 6 teilnehmende Musik-/Gesangsgruppen, Gruppengröße max. 8 Personen pro Gruppe
– Hauptsächlich regionale (ortsansässige) Musik-/Gesangsgruppen, örtliche Musikschule einbinden
– Für den strukturierten Ablauf vor Ort bzw. die Erstellung eines Programmes, sind die ModeratorInnen/OrganisatorInnen verantwortlich
– ModeratorIn (kann auch OrganisatorIn sein) für offiziellen Teil (max. 2 Std)
– Freier Eintritt, öffentlich zugänglich – freiw. Spenden möglich
– Teilnehmende Musik-/Gesangsgruppen erhalten Fahrtkostenersatz (pro Auto)- kein KünstlerInnenhonorar! Musikschulgruppen/SolistInnen, Kindergruppen oder junge SolistInnen bekommen stattdessen jeweils einen Gutschein für das Tiroler Notenstandl.
– Jede Veranstaltung ist mit insgesamt max. 500,- Euro Zuschuss gedeckelt. Der Fahrspesenersatz wird vom TVM-Büro individuell pro Gruppe/ Veranstaltung festgesetzt.
– OrganisatorInnen und/oder ModeratorInnen, LiedlehrerInnen erhalten Aufwandsentschädigung.
– Wirtsleute übernehmen Verpflegung aller Mitwirkenden/Beteiligten inkl. ModeratorInnen/ OrganisatorInnen (warmes Essen, mind. 2 Getränke).
– AKM wird über Tirol zualosen- Projekt Musikantenhoangart/ Wirschaftskammer Tirol getragen.
– Für die Veranstaltung dürfen keine weiteren Förderungen durch andere Institutionen bezogen werden.
– Allfällige Steuern (andere Veranstaltungsabgaben) sind NICHT Gegenstand der Förderung.
Schreibt ein Mail an: tvm@tiroler-volksmusikverein.at, wir senden euch gerne die detaillierten Teilnahmebedingungen zu. Weitere Auskünfte erhaltet ihr unter: +43 664 1280331 oder + 43 512 395566 (Mo-Mi, 9:00 – 12:00 Uhr)
Tirol zualosen-Musikantenhoangart_TN Bedingungen 23_zum Download
Hier finden Wirtsleute/OrganisatorInnen die passenden Ensembles:
www.tiroler-volksmusikverein.at/musikgruppen. Das TVM-Team steht gerne mit Rat & Tat zur Seite und hilft bei der Vermittlung und Kontaktaufnahme. Gemeinsam werden wir sicher die richtige Musig finden!
Die Förderabwicklung läuft ausschließlich über den TVM.
